Offener Brief an Oberbürgermeisterin Bosch

Waldorf Bawü • Libanonstraße 3, D-70184 Stuttgart

Stadt Reutlingen
Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch
Marktplatz 22
72764 Reutlingen

Streichung des kommunalen Zuschusses

Sehr geehrte Frau Bosch,

der Absicht, den städtischen Zuschuss im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 für die Freie Georgenschule - Freie Waldorfschule Reutlingen ersatzlos zu streichen, kann aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg nur heftig widersprochen werden.

Der im Dezember 2009 veröffentlichte Privatschulbericht des Landes Baden-Württemberg zeigt, dass die freien Schulen dramatisch unterfinanziert sind. So liegen die Kostendeckungsgrade bezogen auf 2008 zwischen 64% (Grundschulbereich) und 76% (Gymnasium) der Kosten eines staatlichen Schülers. Die Differenz wird einerseits von den Eltern über deren Schulbeiträge und deren ehrenamtliches Engagement, anderseits aufgrund des Lohnverzichtes der Lehrer reduziert. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass die Kostendeckungsgrade weiter sinken. Die Demonstration zu Beginn des Jahres in Stuttgart hat eindringlich auf diesen Zustand hingewiesen.

Der Anteil der Schüler, die in Reutlingen eine freie Schule besuchen, stellt für die Stadt zunächst eine finanzielle Entlastung für den städtischen Haushalt dar, da für diese Schulen die Stadt nicht in der Schulträgerverantwortung steht. Diese finanzielle Entlastung ist wesentlich größer als die laufenden Zahlungen.
Mit ihrem Angebot von Schulen in freier Trägerschaft ist Reutlingen ein attraktiver Bildungsstandort. Die hohe Einpendlerquote gerade zu freien Schulen aus den Nachbarkreisen belegt die Attraktivität der Schul- und Bildungsstadt, die gefördert und nicht gefährdet werden sollte.

Die gemeinnützig arbeitenden freien Schulen können die beabsichtigten Zuschusskürzungen, die sich im fünfstelligen Bereich im Haushalt niederschlagen, nicht auffangen. Personaleinsparungen, Reduzierung des Angebots für die Schülerinnen und Schüler, Schulgelderhöhungen oder andere drastische Einschnitte sind zwangsläufig die Folge. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Reutlingen sein.

Die Reutlinger Waldorfschule ist dringend auf die Zuschüsse der Stadt angewiesen, will sie nicht in den Graubereich der Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern kommen. Eltern hätten dann nur noch ein theoretisches Recht auf eine freie Schulwahl, aufgrund der notwendigen Schulbeiträge können ihre Kinder sich den Besuch aus finanziellen Gründen nicht erlauben.

Auch wenn das Land grundsätzlich für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft zuständig ist, erkennen zahlreiche Gemeinden den Wert einer freien Schule in ihrem Verantwortungsbereich an. Auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage werden deshalb die so genannten „Freiwilligkeitsleistungen" in vielen Gemeinden dauerhaft aufrechterhalten.

Die Stadt Reutlingen hat in der Vergangenheit beispielsweise den Saalbau der Schule gefördert. Heute haben so zahlreiche Institutionen ihren Nutzen davon, was zur kulturellen Vielfalt in der Stadt beiträgt.

Ich darf Sie deshalb bitten, im Gemeinderat dahingehend zu wirken, dass der Vorschlag aus der Schulverwaltung keine Mehrheit erhält.

Mit herzlichem Gruß von der Stuttgarter Gänsheide
Christian B. Schad
Landesgeschäftsführer

CC: Freie Georgenschule Reutlingen

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